- Bankkonto
- 1. Begriff: Die in Kontenform geführte Rechnungslegung einer Bank für einen Bankkunden, die dessen Geschäftsverkehr und dessen daraus sich ergebende Gesamtposition mit der Bank dokumentiert.- 2. Arten: Bankkunden besitzen je nach Art der Geschäfte besondere B.: Für Sparbeträge ein ⇡ Sparkonto; für täglich mögliche Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen ein laufendes Giro- oder Kontokorrentkonto (⇡ Kontokorrent); für Gelder mit vereinbarter Kündigungsfrist oder fester Laufzeit ein Terminkonto; für den Geschäftsverkehr mit fremden Zahlungsmitteln ein ⇡ Währungskonto.– (3.) Einrichtung bzw. Eröffnung: Unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Schufa-Klausel sowie Abgabe einer Unterschriftsprobe durch den Kunden, der der Bank über seine Person durch Angabe von Vor- und Zunamen sowie Wohnort Auskunft geben muss; die Bank hat sich über die Person des Verfügungsberechtigten zu vergewissern (§ 2 GwG).- 4. Überprüfung der Umsätze und des Kontostandes durch den Kunden anhand von ⇡ Kontoauszügen oder Bankbenachrichtigungen.- 5. Pfändung eines Bankguthabens möglich; auch zukünftige Forderungen des Kunden gegen die Bank, wie sie aus dem Kontokorrentvertrag entstehen, unterliegen der Pfändung eines Drittgläubigers des Kunden, soweit sie bestimmt oder bestimmbar sind.- Vgl. auch ⇡ Auslandskonten, ⇡ Ausländerkonten, ⇡ Bankguthaben, ⇡ Kontokorrent, ⇡ Überweisung.
Lexikon der Economics. 2013.