Bankkonto

Bankkonto
1. Begriff: Die in Kontenform geführte Rechnungslegung einer Bank für einen Bankkunden, die dessen Geschäftsverkehr und dessen daraus sich ergebende Gesamtposition mit der Bank dokumentiert.
- 2. Arten: Bankkunden besitzen je nach Art der Geschäfte besondere B.: Für Sparbeträge ein  Sparkonto; für täglich mögliche Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen ein laufendes Giro- oder Kontokorrentkonto ( Kontokorrent); für Gelder mit vereinbarter Kündigungsfrist oder fester Laufzeit ein Terminkonto; für den Geschäftsverkehr mit fremden Zahlungsmitteln ein Währungskonto.
– (3.) Einrichtung bzw. Eröffnung: Unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Schufa-Klausel sowie Abgabe einer Unterschriftsprobe durch den Kunden, der der Bank über seine Person durch Angabe von Vor- und Zunamen sowie Wohnort Auskunft geben muss; die Bank hat sich über die Person des Verfügungsberechtigten zu vergewissern (§ 2 GwG).
- 4. Überprüfung der Umsätze und des Kontostandes durch den Kunden anhand von  Kontoauszügen oder Bankbenachrichtigungen.
- 5. Pfändung eines Bankguthabens möglich; auch zukünftige Forderungen des Kunden gegen die Bank, wie sie aus dem Kontokorrentvertrag entstehen, unterliegen der Pfändung eines Drittgläubigers des Kunden, soweit sie bestimmt oder bestimmbar sind.
- Vgl. auch  Auslandskonten,  Ausländerkonten,  Bankguthaben,  Kontokorrent,  Überweisung.

Lexikon der Economics. 2013.

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Synonyme:

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